Allgemeine Geschäftsbedingungen



Stand: 01.03.2019

1. Allgemeines

1.1. Die Benutzung der SUP Boards und des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Vermieter haftet für alle von ihm verursachte Schäden und Verluste.

Eine Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises. Bei Minderjährigen ist der Mietvertrag rechtsverbindlich vor Ort persönlich durch einen  Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Die Ausgabe des Mietmaterials kann auch durch Vorlage einer nachprüfbaren Vollmacht erfolgen. Bitte vermerken Sie in diesem Fall den Namen und die Telefonnummer, unter der der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Mietübergabe erreichbar ist.

1.2. Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, die angebotenen Leistungen ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.

1.3. Unabdingbar Voraussetzung für die Teilnahme an allen Angeboten auf dem Wasser ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können.

1.4. Ist der Teilnehmer minderjährig, so ist eine Erklärung des gesetzlichen Vertreters erforderlich, dass die unter 1.2. und 1.3. bestimmten Voraussetzungen durch den Minderjährigen erfüllt werden. Diese Erklärung wird zumindest konkludent durch Zustimmung des Erziehungsberechtigten zur Anmeldung zum Angebot unter Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt.

1.5. Mit der Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen kann Bresi-SUP darauf vertrauen, dass die unter 1.2 und 1.3 bestimmten Voraussetzungen durch die Person des Teilnehmers erfüllt werden.

1.6. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden und Verschmutzungen werden auf Kosten des Mieters entfernt. Auf vorhandene Schäden ist der Vermieter vor der Anmietung hinzuweisen. Zum festgelegten Abhol-/Rückholtermin hat der Mieter die Mietgegenstände vollständig und persönlich dem Vermieter zurückzugeben.

Bei Verlust und / oder Beschädigung der Mietsachen haften Mieter und Benutzer als Gesamtschuldner.

Vom Mieter ist voller Ersatz zu leisten, auch wenn Verursacher Dritte und  Naturgewalten sind.

1.7. Der Mieter übernimmt nach Annahme/Übernahme die volle Haftung der Mietgegenstände. Nimmt der Mieter Leistungen des Vermieters in Anspruch für mehrere Teilnehmer, so bleibt er dem Vermieter gegenüber in allen Punkten haftbar.

Insbesondere haftet er gegenüber dem Vermieter für die anderen Teilnehmer mit.


2. Zahlung

2.1. Die Zahlung erfolgt im voraus per Überweisung, bei Materialübergabe in bar oder online per PayPal. Ist eine Zahlung per Rechnung vereinbart, so ist diese sofort nach Rechnungserhalt und vor der Anmietung zahlbar.

2.2. Die Preise sind jeweils der aktuellen Preisliste zu entnehmen

 

2.3. Die Mindestmietzeit beträgt im Minimum 3 Stunde. Danach wird jede weitere angefangene halbe Stunde abgerechnet. Ist die Anlieferung des Materials vereinbart, so berechtigt ein verspätetes Eintreffen des Materials in keinem Fall zur Zurückhaltung oder Kürzung des Gesamtrechnungsbetrags.

Eine eventuelle Verspätung kann ihre Ursache nur in von uns nicht beeinflussbaren Situationen haben.

3. Sicherheit

3.1. Der Mieter bestätigt, dass die Benutzer der SUP-Boards ausnahmslos Schwimmer sind.

Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus. Die Benutzer werden wegen der Unfallgefahr auf das Tragen von Rettungswesten aufmerksam gemacht.



  1. Haftungsausschluss

    4.1. Bresi SUP haftet als Vermietcenter nicht für Personen-, Sach- und Transportschäden. Für verlorene oder beschädigte Wertsachen am Camp oder in Fahrzeugen wird keinerlei Haftung übernommen. Der Vermieter haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die dem Benutzer oder Dritten im Zusammenhang mit der Überlassung der Mietgegenstände entstehen.

Der Benutzer wird den Vermieter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen freistellen. 

Der Benutzer stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietgegenstände durch ihn oder eine dritte Person frei.


 

  1. Höhere Gewalt

    5.1. Bresi SUP ist bei einer Gesundheit gefährdenden Situation aufgrund der Wetterlage (Sturm, Unwetter, Überschwemmungen, extremes Niedrigwasser oder starker Nebel) berechtigt, die Vermietung zu untersagen. In diesem Falle hat der Mieter keinen Anspruch auf Kostenerstattung von Nebenkosten (Anreise, Hotelübernachtung etc.).

    Dieses gilt auch für den Fall, dass die Events aufgrund niedriger Wasserstände nicht stattfinden oder auf ein anderes Gewässer verlegt werden muss. Der Mieter hat die Verpflichtung, auch bei plötzlicher Veränderung der Wetterlage, das ihm überlassene Leihgut innerhalb der Öffnungszeiten vollständig zurückzubringen.

    6. Sorgfaltspflicht

    6.1. Fahrverbote und private Gebote in Bereichen nicht öffentlicher Grundstücke sind einzuhalten. Wiesen, Weiden und Felder an den Ufern sind teilweise in privatem Besitz und dürfen nicht betreten werden. Während des Stand Up Paddlings dürfen die Boards nur an öffentlichen und besonders gekennzeichneten Rastplätzen verlassen werden.

    6.2. Abfälle sind in mitzubringenden Mülltüten zu sammeln und, sofern vorhanden, am Ende der Tour in öffentlich aufgestellten Mülleimern zu entsorgen oder dem Hausmüll zuzuführen. Sämtliche Rastplätze sind absolut sauber zu hinterlassen.

    6.3. Bei Missachtung der Natur, grobem Fehlverhalten, insbesondere auch durch Alkoholmissbrauch, Lärm, Materialmissbrauch und unzulässiger Müllentsorgung kann der Vermieter den sofortigen Abbruch der Tour fordern.

Sämtliche Kosten und Folgekosten sind vom Auftraggeber zu zahlen.

6.4. Sicherheit und Zustand des SUP-Equipments werden regelmäßig in Überprüfungen und Wartungsarbeiten gewährleistet. Im eigenen Interesse ist jeder Benutzer verpflichtet, das Material unmittelbar nach der Anmietung und vor dem Einsatz zu überprüfen.

Schäden jeder Art sind sofort anzuzeigen.

6.5. Ist die Betriebsbereitschaft des gemieteten Materials durch Nichtbeachtung der Anweisungen oder durch fahrlässige oder vorsätzliche Verhaltensweisen des Benutzers nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Benutzers.

6.6. Den Anweisungen der Betreuer oder SUPguides ist Folge zu leisten. Bei ordnungswidrigem Verhalten,  welches das Ansehen oder die Unversehrtheit der Teilnehmer oder des Veranstalters gefährdet, kann ein Teilnehmer nach Ermahnung vom Verlauf, gegebenenfalls auch ohne Rücksprache  mit den Erziehungsberechtigten ausgeschlossen werden. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.


7. Bergung

7.1. Treten unvorhergesehene Umstände ein, die eine rechtzeitige Rückgabe des Mietmaterials unmöglich machen oder einen vorzeitigen Abbruch erfordern, so ist der Auftraggeber verpflichtet, umgehend den Vermieter davon in Kenntnis zu setzten, damit eine einfache und kostengünstige Lösung abgesprochen wird. Sieht sich Bresi-SUP zur Sicherung seiner Interessen und/oder zur Vermeidung von möglichen Schäden/Materialverlusten gezwungen, das Mietmaterial mengenmäßig ganz oder teilweise zurückzuholen, auch wenn dies nicht Teil der getroffenen Vereinbarung war, so trägt der im Mietvertrag benannte Mieter die Kosten.

7.2. Für Bergung etc. des/der Gegenstände werden pro Stunde € 50,-- und für das Fahrzeug pro Kilometer € 0,70 zuzüglich der üblichen Transportkosten berechnet.


8. Rücktritt von Events und Anmietungen

8.1. Die Anmeldung zu allen Kursangeboten bedarf der Schriftform. Bei Minderjährigen ist zur rechtsgültigen Wirksamkeit die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters beizubringen.

8.2. Der Rücktritt vom Vertrag ist stets schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt sieben Tage vor Event- oder Mietbeginn, wird die geleistete Anzahlung in Höhe von 50% des jeweiligen Kurs- oder Mietpreises in Abweichung zu §346 Abs. 1 BGB einbehalten,

wenn kein Ersatzteilnehmer oder Mieter gestellt wird.

Bei einem innerhalb der Siebentagesfrist erklärten Rücktritt sind 75% der Event- oder Mietgebühren fällig, soweit kein Ersatzteilnehmer gestellt wird bzw. eine anderweitige Vermietung nicht erfolgt.

8.2.2 SUP Events finden bei jeglicher Wetterlage statt. Ausgenommen sind Gewitter und Sturm auf und über dem See.

Jeder Kursteilnehmer ist verpflichtet, sich über die Wetterlage über die havelländische Seenlandschaft  zu informieren oder bei Bresi-SUP nachzufragen. Oftmals ist die Wetterlage an der havelländischen Seenlandschaft  abweichend von anderen Gebieten.

Erst wenn die Instuktoren & Guides von Bresi-SUP  eine Gefährdung der Eventteilnehmer duch die Wetterlage sehen, wird das Event abgebrochen oder abgesagt. Sollte eine Absage von Seitens des Kursteilnehmer erfolgen, und  Bresi-SUP  hält die Wetterlage für nicht gefährlich, tritt AGB Punkt 8.2 in Kraft.


8.3 Bresi-SUP  behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Mindestteilnehmerzahl des Events  nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (wie Naturereignissen, zum Beispiel Wind, Gewitter) oder im Falle von Zerstörung des Equipments. Geleistete Zahlungen werden erstattet, weitergehende Ansprüche bestehen jedoch nicht.

8.4. Teilnehmer, die ein Event, andere Teilnehmer oder Gäste nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Geleistete Zahlungen werden nicht erstattet.


9. Unwirksamkeit

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nahsten kommt.


10. Bildnutzung/Datennutzung/Datenschutz

Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Buchung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO) von uns gespeichert und verarbeitet. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich dafür via E-Mail an uns. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus- und Email-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufbare Einwilligung an  Dritte weiter.


In allen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin willigen mit der Buchung ein, dass sie während des Aufenthaltes bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten fotografiert und diese Fotografien im Rahmen der Vermarktung von Bresi-SUP verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich via E-Mail widerrufen werden. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin willigt ein, dass die erhobenen Daten zu seiner / ihrer Person (Bestandsdaten) zu Marktforschungs- und Marketingzwecken genutzt werden. Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer verpflichtet  Bresi-SUP, die Datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt. Der Teilnehmer kann die Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen. Hat er die Einwilligung widerrufen, findet eine Datennutzung nach dem Eingangsdatum nicht mehr  statt. Bis dahin verwendetes Material ( Kataloge etc. ) bleiben so lange  im Umlauf,  bis das Material verbraucht wurde.


11. Erfüllungsort

Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Rathenow.


12. Kontakt

Bresi-SUP

Inh. Christian Bresigke
Milower Landstraße 7b

14712 Rathenow
eMail: info@bresi-sup.de


  1. Gerichtsstand

    Falls der Kunde Unternehmer ist, ist der Geschäftssitz von Bresi-SUP, Gerichtsstand.

In den übrigen Fällen gelten die gesetzlichen Regelungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 01.03.2019